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Aufbewahrungsfristen in der Kommunalverwaltung

  • Yvonne Sawatzki
  • 10. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Juli






Ob Bauakten, Steuerunterlagen oder Personalakten: In der öffentlichen Verwaltung entstehen täglich neue Dokumente. Aber wie lange müssen diese eigentlich aufbewahrt werden – und was droht bei Verstößen? Dieser Beitrag liefert einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aufbewahrungsfristen im kommunalen Bereich. 





Warum sind Aufbewahrungsfristen so wichtig?


Aufbewahrungsfristen regeln, wie lange Verwaltungsdokumente gesetzlich verfügbar bleiben müssen. Sie dienen der Rechtssicherheit, Transparenz und Kontrollmöglichkeit – für Verwaltung, Bürger und externe Prüfer gleichermaßen.

Aber: Wer Dokumente zu lange aufbewahrt, gefährdet den Datenschutz. Wer sie zu früh vernichtet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Die Balance ist entscheidend – und die Regeln komplex.



Wann beginnen Aufbewahrungsfristen?


Die meisten Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.


Beispiel: Wird ein Vertrag im Juni 2024 geschlossen, startet die Frist am 31.12.2024. Das bedeutet: Die tatsächliche Aufbewahrungszeit kann faktisch fast ein Jahr länger dauern als gedacht.




Original, Kopie oder Scan – was gilt?

Dokumente müssen im Original aufbewahrt werden – sowohl Papier als auch digital. Sie müssen dabei vor Feuer, Wasser, Feuchtigkeit und unbefugtem Zugriff geschützt sein.

In bestimmten Fällen ist jedoch auch eine bildliche Wiedergabe (z. B. ein qualifizierter Scan) zulässig – sofern dieser den Anforderungen an Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit genügt. Hierfür ist ein normgerechter Digitalisierungsprozess erforderlich, z. B. TR-RESISCAN-konform.

Auch digitale Unterlagen sind aufbewahrungspflichtig

Die gesetzlichen Fristen gelten nicht nur für Papierdokumente, sondern auch für:

  • E-Mails

  • elektronische Rechnungen

  • digitale Formulare

  • DMS-Archivdaten

  • Datenbanken

Diese müssen revisionssicher, vollständig und unveränderbar archiviert sein – am besten in einem professionellen Dokumentenmanagement-System (DMS).

 


Person sucht in einem Aktenverzeichnis, keine System für Aufbewahrungsfristen
Aufbewahrungsfristen ohne System führen zu Suchzeiten – und die kosten Nerven. Wer Fristen nicht kennt, sucht statt zu finden.



Welche Fristen gelten – und wie lange?


Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach Art, Inhalt und Zweck der Unterlagen. Viele Fristen sind in Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften geregelt, andere ergeben sich aus Erfahrungswerten oder besonderen Anforderungen im Einzelfall.


Typische Fristen im Überblick:


Häufig anzutreffende Aufbewahrungszeiträume:

  • 10 Jahre: z. B. für viele Buchführungsunterlagen, Rechnungen, Kassenanweisungen, Vermögensverzeichnisse

  • 5–6 Jahre: z. B. für Beihilfeunterlagen, Lohnkonten, Erstattungen, Versorgungsakten

  • 3 Jahre: z. B. für erledigte Quittungen, interne Bescheide, bestimmte Registerunterlagen

  • 1 Jahr: für Hilfsunterlagen, die nicht prüfungsrelevant sind



Abweichungen & längere Fristen:

Je nach Sachverhalt, Bundesland oder Verwaltungseinheit können deutlich längere Fristen gelten – insbesondere bei:


  • Bauakten, Umweltunterlagen oder Vergabeunterlagen

  • medizinischen oder gesundheitsbezogenen Akten (z. B. bis zu 30 oder 40 Jahre)

  • Vormundschafts- und Jugendamtsakten (teilweise bis zu 70 Jahre)


Wichtig: Manche Unterlagen müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zunächst dem zuständigen Archiv angeboten werden, bevor sie vernichtet werden dürfen.





Nach der Aufbewahrungspflicht folgt die Löschpflicht


Sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen, besteht in vielen Fällen eine Löschpflicht – vor allem bei personenbezogenen Daten (gemäß DSGVO). Das bedeutet:


  • Nicht länger aufbewahren als nötig

  • Keine „Vorratshaltung auf Verdacht“

  • Aktive Steuerung von Löschung oder Übergabe an ein Archiv


Wichtig: Löschen betrifft digitale und analoge Daten gleichermaßen:


  • Digitale Unterlagen müssen unwiderruflich gelöscht werden, inkl. aller Backups.

  • Papierdokumente sind datenschutzgerecht zu vernichten – z. B. mit Aktenvernichter (DIN 66399, Sicherheitsstufe P-3 oder höher) oder über zertifizierte Dienstleister.


Wer dies versäumt, riskiert Bußgelder oder Reputationsschäden. Ein modernes DMS kann helfen, Löschfristen automatisch zu überwachen und rechtssicher umzusetzen.





Digitalisierung als Lösung


Aufbewahrungs- und Löschpflichten lassen sich viel besser digital steuern. Wer digitalisiert, profitiert von:


  • Automatisierten Fristüberwachungen

  • Zugriffsschutz und Versionierungen

  • Protokollierbarkeit für interne oder externe Prüfungen

  • Einfachem Löschmanagement nach Ablauf der Fristen


Für kommunale Verwaltungen bietet ein professioneller Scanservice die Möglichkeit, Altakten gesetzeskonform zu digitalisieren – inklusive rechtssicherer Verfahrensdokumentation.



Mitarbeiter arbeitet am Computer, Aufbewahrungsfristen werden automatisch eingehalten, alle Dokumente liegen digital bereit
Digitale Fristenkontrolle spart Zeit und sorgt für Sicherheit. So bleiben Aufbewahrung und Löschung jederzeit im Griff.


Wir beraten Sie gerne und bieten die passende Lösung

Aufbewahrungsfristen sind komplex – besonders in kommunalen Strukturen mit zahlreichen Dokumententypen und gesetzlichen Vorgaben.


  • Dokumenten-Digitalisierung nach gesetzlichen Standards (z. B. TR-RESISCAN)

    Ideal für Altakten, die langfristig digital vorgehalten werden müssen. Erfahren Sie hier mehr über unseren Scanservice oder den digitalen Posteingang.


  • Revisionssichere Archivierungssysteme

    Digitale Ablage mit automatischer Fristüberwachung, Zugriffsschutz und Protokollfunktion. Erfahren Sie hier mehr über unsere Archivierungssoftware SF Archiv.


  • Löschkonzepte & Aktenvernichtung

    Für gesetzeskonforme Vernichtung von Papierakten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.


  • Beratung & Prozessanalyse für kommunale Verwaltungen

    Gemeinsam prüfen wir, welche Unterlagen Sie wie lange benötigen – und wie Sie diese effizient verwalten.




Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich und zeigen Ihnen, wie Sie Aufbewahrungs- und Löschfristen sicher und einfach umsetzen.






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